Rundum-Service für Unternehmen & Freiberufler

Papier ade - wir digitalisieren Ihre Buchhaltung! Digitale Buchhaltung und Belege - sparen Sie Zeit und Geld!

Ihr Ansprechpartner für Ihre Finanzbuchhaltung

Vertrauliche Zusammenarbeit

Unser Ziel und Fokus ist eine vertrauliche Zusammenarbeit. Sie stehen bei uns an erster Stelle und genießen beste Mandantenbetreuung.

ALL-IN Abrechnungsmodell

Bei uns erhalten Sie alle Leistungen in einem Preis inklusive – garantiert keine versteckten Nebenkosten und Nachberechnungen.

Kein Kleingedrucktes & flexible Veträge

Sie genießen & profitieren von unserer flexiblen und risikofreien Partnerschaft. Alles Wichtige wird im Voraus transparent kommuniziert.

Digitalisierung

GoBD konformes digitales Belegarchiv. Sekundenschnelles Suchen und Finden durch OCR Volltexterkennung.

So arbeiten wir – effizient und zeitsparend

Zeit ist Geld und deswegen arbeiten wir nicht mit einem komplizierten und nicht zu verstehenden System, sondern mit unserem effizienten Drei-Schritte-Plan.

Kontaktaufnahme

Im ersten Schritt melden ich mich telefonisch. In einem unverbindlichen Austausch analysieren wir Ihre Situation und besprechen Ihre Wünsche für eine Zusammenarbeit. In diesem Zuge erfahren Sie auch mehr von unseren Tarifen und dem Unternehmensmodell.

Angebotserstellung

Nach unserem Kennenlerngespräch erhalten Sie zeitnah ein maßgeschneidertes Angebot. Diesen erhalten Sie mit dem Auftragsformular und weiteren wichtigen Unterlagen, wie das entsprechende Preis- und Leistungsverzeichnis per E-Mail zugesandt.

Persönlicher Service

Nach unserer Angebotserstellung können Sie jederzeit mit mir in Kontakt treten. Wenn Sie mein Angebot annehmen möchten, senden Sie mir das Auftragsformular per E-Mail zu. Im Anschluss melde ich mit weiteren Informationen.

Partnerschaft

Das Buchführungsbüro Koch arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.

* immer wenn auf dieser Website „Buchführungsbüro“ oder „Leistungen“ steht, bezieht sich das auf die Vorschriften des § 6 Ziff. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes